Quellensteuer 21
Mit dem Bundesgesetz vom 16. Dezember 2016 über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens wurden die Grundlagen dazu neu geregelt. Diese Bestimmungen treten auf den 1. Januar 2021 in Kraft. Sofern Sie quellensteuerpflichtige Mitarbeitende beschäftigen, ist es zwingend notwendig, dass die Anpassungen im Januar 2021 produktiv sind. Daher empfehlen wir Ihnen die Umstellung frühzeitig einzuplanen und anzugehen. Wir unterstützen Sie dabei gerne. Nachfolgend haben wir Ihnen einige wichtige Informationen zusammengetragen.
Was kommt auf Sie zu?
- Anpassung des Abrechnungstreibers
- Einführung neuer Lohnarten
- Anpassung des Customizing
- NEU: Prozesseinführung für die Angabe und Anpassung des Beschäftigungsgrades oder Gehalts einer Nebenbeschäftigung
Die Entwicklung bei der SAP ist zwar noch voll im Gange und es können dadurch noch Änderungen zu den gemachten Aussagen entstehen, Dennoch ist es wichtig, dass Sie einen ersten Einblick erhalten und das Projekt einplanen können.
Wann sollten Sie tätig werden?
Mit der Einführung der neuen Quellensteuer, werden diverse Anpassungen an Ihrem System vorgenommen, die anschliessend ausführlich getestet werden müssen. Zusätzlich müssen Sie Stammdaten einholen und im System pflegen. Alle diese Tätigkeiten können nicht gleichzeitig mit dem Jahreswechsel oder erst im Monat Dezember durchgeführt werden. Aus diesem Grund empfehlen wir, so früh wie möglich mit der entsprechenden Arbeit zu starten.
SAP Entwicklungsstand
Die Entwicklung bei der SAP ist zwar noch voll im Gange und es können dadurch noch Änderungen zu den gemachten Aussagen entstehen, Dennoch ist es wichtig, dass Sie einen ersten Einblick erhalten und das Projekt einplanen können. SAP arbeitet mit Hochdruck daran die aktuelle Version der Richtlinien der Lohndatenverarbeitung (Swissdec) zu implementieren und mit den spezifizierten Berechnungsbeispielen zu testen. Es ist geplant, dass die Entwicklung der aktuellen Version der Richtlinien bis Ende September 2020 abgeschlossen sind.
Entwicklungsstand ELM 5.0
ELM 5.0 wird im Januar 2021 noch nicht zur Verfügung stehen. Sie können die Quellensteuer somit für eine Überganszeit noch mit ELM 4.0 übermitteln. Die Übergangszeiten sind erfahrungsgemäss ausreichend.
Wie sollten Sie vorgehen?
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Als Mindestanforderungen für die Implementierung gelten die Supportpackages für den Jahreswechsel 2019/2020. Allerdings ist bei dieser Implementierung mit hohem manuellen Aufwand zu rechnen. Wir empfehlen daher, die Supportpackages die am 09.07.2020 ausgeliefert werden einzuspielen. Dadurch können die manuellen Anpassungen und der Implementierungsaufwand massiv verringert werden.
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Informieren Sie die quellensteuerpflichtigen Mitarbeitenden über die Änderungen und erfragen Sie die notwendigen Angaben zu vorhandenen Nebenbeschäftigungen. Bei fehlenden Angaben werden die entsprechenden Mitarbeitenden automatisch auf 100% hochgerechnet. Mitarbeiter mit einer Nebenbeschäftigung sollten Sie ja bereits von der letzten Erhebung im System erfasst und auch regelmässig aktualisiert haben.
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Implementieren eines entsprechenden organisatorischen Prozesses für zukünftige Nebenbeschäftigungen bzw. BG-Wechsel einer vorhandenen Nebenbeschäftigung.
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Planen Sie das Projekt und die Ressourcen unbedingt vor dem Dezember ein.
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Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf, damit wir die entsprechenden Ressourcen gemeinsam planen und für Sie reservieren können.
So smahrt können wir Sie unterstützen:
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Langjährige Erfahrung bei Payroll und Lohnmeldeverfahren
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Wir sind im direkten und ständigen Austausch mit der SAP-Entwicklung in Walldorf
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Wir begleiten aktuell bereits die ersten Kunden bei der Einführung der neuen Quellensteuer
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Wir bereiten uns intern intensiv auf die Umstellung vor, um eine effiziente Umstellung bei Ihnen zu gewährleisten
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