Durch die Revision des Gleichstellungsgesetzes (GlG) des Bundes sind alle Arbeitgebenden mit 100 oder mehr Mitarbeitenden dazu verpflichtet, alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen und diese von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen. Wir möchten Ihnen einige Hinweise dazu geben.
Welche Fristen müssen Sie dabei beachten?
Seit 01.07.2020 ist die GIG-Revision und Verordnung in Kraft
Zwischen 01.07.2020 - 30.06.2021 Durchführung der Lohngleichheitsanalyse
Bis 30.06.2022 Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse durch eine externe Stelle
Bis 30.06.2023 Information von Mitarbeitenden und Aktionären über das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse
Nähere Informationen: Finden Sie auf der Website des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann. So smahrt können wir Sie unterstützen: Die SAP-Standardlösung ermöglicht Ihnen eine umfangreiche, automatisierte und schnelle Datenaufbereitung. Dadurch können Sie alle notwendigen Daten ohne manuelle Tätigkeiten in der geforderten Form darstellen, um diese im Logib (Lohngleichheitsinstrument) des Bundes zu importieren.
Gerne unterstützten wir Sie bei der Einrichtung und Umsetzung in Ihrem SAP-System, damit Sie die gesetzlichen Anforderungen effizient umsetzen können. Kontaktieren Sie bei Bedarf Ihren smahrt-Ansprechpartner oder fragen Sie uns unverbindlich über info@smahrt.ch an.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen News wertvolle Informationen vermitteln konnten und würden uns freuen, wenn wir Sie bei der technischen Umsetzung unterstützen dürfen. Leiten Sie diese Mail auch gerne an passende Kollegen weiter.
Comments